Wichtige Informationen zu unserer Schule

 

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Schulstruktur

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baugenossenschaft

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Schulstruktur

Unsere Selbstorganisation gründet sich im Wesentlichen auf fünf Organe:

  • Vorstand,
  • Schulleitungskonferenz,
  • Schulgemeinschaftskonferenz,
  • Personalkreis,
  • Mitgliederversammlung.

Diese Organe haben in der Selbstverwaltung der Waldorfschule Bruchhausen-Vilsen verschiedene Aufgabenbereiche, die sich vielfach durchdringen und ergänzen. Durch ein System von "checks and balances" soll verhindert werden, dass ein Organ "aus dem Ruder" läuft, ohne dass eingegriffen werden kann. Es bestehen also keine hierarchischen Bezüge, jedoch Eingriffsrechte bzw. -pflichten, wenn die Verantwortung nicht wahrgenommen oder gar missbräuchlich genutzt wird. Das Ziel, eine positive Entwicklung der Schule zu ermöglichen, soll dabei eher eng gefasst werden. In allen Organen sollen sowohl Lehrer als auch Eltern der Schule vertreten sein.

Organisatorische und kommunikative Struktur unserer Schule

 

 2022 02 06 Organigramm

 

Die Schulorgane und ihre Aufgabenbereiche

E - Eltern
L - Lehrer

Vorstand

Der Vorstand ist ein Kollegialorgan und gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. Er schafft durch seine Arbeit die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit der in der Schule tätigen Lehrer. Insbesondere sichert er die wirtschaftliche Existenz der Schule und tritt als Vertreter bei rechtlich zu klärenden Sachlagen auf.

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf und höchstens aus sieben Vereinsmitgliedern. Er setzt sich aus mindestens zwei Lehrern, von denen mindestens einer auch Mitglied im SLK ist, und aus mindestens drei Schuleltern bzw. Erziehungsberechtigten zusammen, von denen mindestens eine/r Mitglied in der SGK ist.

Der Vorstand wird turnusgemäß alle zwei Jahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der Mitglieder vorgeschlagen. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Ende ihrer Wahlperiode bleiben die Vorstandsmitglieder  bis zum Antritt ihrer Nachfolger  im Amt.

Als "Außenstelle" des Vorstandes ist die Geschäftsführung außerordentliches Mitglied des Vorstands. Der gesamte Vorstand wird gemäß der Vereinssatzung des Schulvereins von der Mitgliederversammlung der Schule resp. des Schulvereins im Amt gewählt und bestätigt.

Aktuelle Mitglieder:

Gerald Fangmeyer (L)
Ralf Jordemann (E)
Florian Klein (E)
René Rameil (L)
Andreas Ruh (E)
Frank Schieck (E)
Jörn Stubbemann (E)

 

Schulleitungskonferenz (SLK)

Die Schulleitungskonferenz verantwortet den Schulbetrieb in inhaltlicher Hinsicht. Sie bestimmt den Rahmen, der von den jeweiligen Lehrern durchgeführten Unterrichte, auch der Betreuung und der außerordentlichen Veranstaltungen wie Vorträge, Feiern, Gartentage etc. und dies innerhalb der wirtschaftlichen und (schul-) rechtlichen Vorgaben des Vorstandes. Der amtierende Schulleiter muss immer Mitglied der Schulleitungskonferenz sein. Die Aufgaben des Schulleiters sind durch behördliche Vorgaben bestimmt. Er hat innerhalb der Schulleitungskonferenz eine Weisungsbefugnis.

Dieser Kreis besteht aus Kollegen, die in der Regel mindestens anderthalb Jahre an der Schule tätig sind. Ferner gehört zu diesem Kreis ein Elternteil, welches von der Schulgemeinschaftskonferenz entsandt worden ist. Dieses Elternteil sollte für möglichst zwei bis drei Jahre diese Aufgabe übernehmen und es sollte eine feste, ebenfalls von der SGK bestimmte, Vertretung geben. Die SLK kann beschließen, weitere Kollegen oder auch Eltern für bestimmte zu bearbeitende Komplexe oder auch für bestimmte Zeiten zu kooptieren.

 

Aktuelle Mitglieder:

Inga Bulling (L)
Monika Freiling (L)
Tina Thiedig (L)
Nicole Kettler (E)
Karsten Schmidt (E)

 

Schulgemeinschaftskonferenz (SGK)

In der Schulgemeinschaftskonferenz werden Kräfte und Impulse gebündelt, die den Betrieb unserer Schule voranbringen. Sie ist Plattform für die Kommunikation zwischen einzelnen Gremien und Arbeitskreisen und soll die Transparenz erhöhen.

Von hier aus erhalten einzelne Menschen oder Gruppen ihren Auftrag bzw. werden in ihren Aufgaben bestätigt, wie z.B. die oben genannten Vertreter in den Organen, aber auch andere Kreise oder Einzelpersonen, die für die Schule tätig werden wollen (z.B. Veranstaltungskreis, Organisator Spendenlauf, Pressesprecher etc.). Insbesondere die weitere Schulentwicklung ist ein Anliegen dieses Kreises.

In der SGK sind alle Eltern und Mitarbeiter versammelt, die an der Gestaltung und am Aufbau der Schule interessiert sind. Sie steht allen Eltern offen. Es wäre wünschenswert, wenn aus jeder Klassenstufe mindestens ein Elternteil und aus jedem Arbeitskreis ein Elternteil vertreten ist. Darüber hinaus ist mind. ein Lehrer aus der SLK vertreten.

Ständige Mitglieder der SGK verpflichten sich, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aktiv an der Schulentwicklung beteiligt zu sein. Sie unterschreiben eine Verschwiegenheitserklärung, um ein seriöses Arbeiten zu ermöglichen.

Aktuelle Mitglieder:

Monika Freiling (L)
Karsten Schmidt (E)
Kerstin Beissner (E)
Nicole Kettler (E)
Sonja Klein (GF)
Tina Thiedig (L)
Thomas Schindler (E)
Jacqueline van Wijk (L)
Katja Kittlaus (E)

 

Personalkreis (PK)

Der Personalkreis besteht aus zwei Lehrern und einem Elternteil. Die Lehrer sollten Mitglieder der SLK, also selber entfristet sein. Das Elternteil sollte von der SGK entsandt werden. In Ausnahmefällen (z.B. längerfristige Erkrankung o.ä.) können weitere Personen kooptiert werden.

Der Personalkreis führt erste Gespräche mit Stellenbewerbern und erstellt Angebote für offene Stellen im Schulbetrieb. Regelmäßig erfolgen Beurteilungsgespräche mit allen aktiven Lehrern/Betreuern. Des weiteren erstellt er den Stundenplan und achtet darauf, dass alle Lehrer nach ihren Deputatstunden eingeteilt werden, um so eine optimale Abdeckung des Lehrplans zu gewährleisten.

Aktuelle Mitglieder:

Tina Thiedig (L)
Monika Freiling (L)
Saadja Krapick (L)
Christiane Knipping (E)

Mitgliederversammlung (MV)

In der Mitgliederversammlung wird der Vorstand der Schule gewählt und entlastet. Vorstand und Geschäftsführung stellen hier den Haushaltsplan vor und berichten über wirtschaftliche Weichenstellungen.

Im Schulverein sind alle Vereinsmitglieder stimmberechtigt. Es handelt sich um Eltern von Schulkindern, um Lehrer und Mitarbeiter sowie um weitere Persönlichkeiten, die aus persönlichen oder historischen Gründen dem Waldorfschulverein angehören.

Vertrauensperson

Unabhängig von Gremien erklärt sich eine Person aus der Elternschaft bereit, Ansprechpartner für jene Eltern zu sein, die Themen klären möchten, die bilateral mit z.B. Lehrern oder anderen Personen aus der Schulgemeinschaft nicht lösbar sind.

Aktuell:

Melanie Simon (E) - Telefonisch zu erreichen über die Nummer 04253-362

 

  

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