Schulgeld
Mitgliedsbeiträge
Nach § 13 der Vereinssatzung leisten die Vereinsmitglieder Mitgliedsbeiträge und zahlen Schulgeld für ihre Schulkinder gemäß der von der Mitgliederversammlung bestimmten Beitragsordnung. Diese Mittel sowie auch freiwillige Spenden werden benötigt, um den laufenden Betrieb der Schule mitzufinanzieren. Im Einzelfall kann ausnahmsweise unter Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Reduzierung des regulären Schulgeldes beim Ermäßigungskreis beantragt werden.
Nach der derzeit gültigen Beitragsordnung beträgt das Schulgeld für das 1. Kind 260,00 €, für das 2. Kind 160,00 € und für das 3. Kind 30,00 € monatlich. Das 4. Kind ist beitragsfrei.
30% des Schulgeldes können nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgabe im Lohnsteuerjahresausgleich bzw. in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Spenden können zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden.
Der Mindestvereinsbeitrag beläuft sich monatlich auf 7,00 €, für Schuleltern 5,00 € monatlich.
Fragen rund ums Schulgeld und Ermäßigungen, können gerne an