Schulgeld
Mitgliedsbeiträge
Nach § 13 der Vereinssatzung leisten die Vereinsmitglieder Mitgliedsbeiträge und zahlen Schulgeld für ihre Schulkinder gemäß der von der Mitgliederversammlung bestimmten Beitragsordnung. Diese Mittel sowie auch freiwillige Spenden werden benötigt, um den laufenden Betrieb der Schule mitzufinanzieren. Im Einzelfall kann ausnahmsweise unter Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Reduzierung des regulären Schulgeldes beim Ermäßigungskreis beantragt werden.
Nach der derzeit gültigen Beitragsordnung beträgt das Schulgeld für das 1. Kind 230,00 €, für das 2. Kind 120,50 € und für das 3. und jede weitere Kind jeweils 65,75 € monatlich. Diese Schulgelder sind steuerlich absetzbar bis zu 30 % gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG.
Spenden können zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden. Der Vereinsmitgliedsbeitrag beträgt reduziert für Eltern- und/oder Schulkindmitglieder monatlich 5,00 €.
Fragen rund ums Schulgeld und Ermäßigungen, können gerne an