Eltern-Engagement
Alle Elternhäuser sind daher neben der freiwilligen Mitarbeit dazu verpflichtet, sich mit ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten in die Schulgemeinschaft einzubringen und mit 20 Stunden pro Schuljahr aktiv zu engagieren. Für alleinige Schulvertragspartner gelten entsprechend 10 Stunden pro Schuljahr.(Mitgliederbeschluß 2017).
Anrechenbar sind jene Tätigkeiten, die dem Nutzen der gesamten Schulgemeinschaft dienen. Zeiten, die im Rahmen der einzelnen Klassen geleistet werden, werden nicht angerechnet (zB Kuchenbacken für Schulprojekte, Projektwoche). Die Leistung ist durch die Eltern zu erbringen oder durch Familienangehörige/Mitarbeiter über 18 Jahre, die von den Eltern beauftragt werden.
Tätigkeiten, die berücksichtigt werden
- Gartentage,
- Reinigung des Schulgebäudes und Arbeit im PutzClub,
- Märkte: reiner Arbeitseinsatz der Eltern sowie Auf- und Abbau (nicht die reine Anwesenheit)
- Einzelprojekte am Gebäude und am Gelände (zB Grundputz der gesamten Schule, Malerarbeiten, Pavillion reparieren),
- Spezielle Schulprojekte zB: Unterstützung der Lehrer bei Michaeli- oder Johannifest oder Fasching,
- Arbeiten in der Verwaltung der Schule sowie
- Mitwirkung in den Gremien.
Wer sich bei genannten Tätigkeiten nicht einbringen kann, wende sich gerne an
Die Erfassung der Arbeitsstunden erfolgt so, dass jedes Elternhaus seine geleisteten Stunden unter Angabe von Datum, Tätigkeit und Dauer aufschreibt und diese zum Ende eines Schuljahres an die Mailadresse
Der Vorstand.